SOZIALES TRAINING für straffällige Jugendliche
 Straffällige Jugendliche und Heranwachsende erhalten hier Hilfestellung
über richterliche Weisungen zu Sozialen Trainingskursen (§ 10 JGG / §
29 SGB VIII), Betreuungen (§ 10 JGG sowie §30 SGB VIII) und
sozialkognitivem Einzeltraining. Ziel der Arbeit ist die Erreichung
sozialer Integration, die Erhöhung der sozialen Handlungskompetenz, das
Erlernen von Verhaltens- und Problemlösungsstrategien und Entwickeln
einer Lebensperspektive ohne Straffälligkeit. Die Kurse sind
gesprächs-, handlungs- und erlebnisorientiert ausgerichtet und finden
über einen Zeitraum von 4 bis 6 Monaten statt mit wöchentlichen
Gruppentreffen zu je vier Stunden. Einmal jährlich gibt es ein
Kursangebot für straffällige Mädchen. Die Betreuungshilfen haben einen
Umfang von sechs bis zwölf Monaten; das sozialkognitive Einzeltraining,
ein Pilotprojekt der FU Berlin, umfasst 40 Sitzungen.
PROJEKT "QUARTAL"
"QUARTAL" ist ein dreimonatiges Unterstütz-ungsangebot zur Förderung der sozialen Hand-lungskompetenz von jungen Menschen, das in Kooperation von Bewährungshilfe und Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH durchgeführt wird.
Zielgruppe ... sind jugendliche und heranwachsende Schwellen- und vor allem Intensivtäter im Alter von 14 bis 22 Jahren, die der Bewährungshilfe unterstellt sind und in der Regel einen Migrationshintergrund aufweisen.
Ziele > Klären des individuellen sozialpädagogischen Hilfebedarfs (Clearing) > schnelles Einleiten oder Vermitteln von ersten Hilfemaßnahmen (Initialbetreuung) > Aktivierung der vorhandenen sozialen Ressourcen > Vermittlung in weiterführende Angebote > soziale Integration in Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeitbereich > Verhinderung weiterer Straffälligkeit > Kooperation mit einer sozial kompetenten Bezugsperson (z. B. Vater, Mutter), die über den Betreuungszeitraum hinaus unterstützend wirken kann
Angebote > berlinweite, aufsuchende sozialpädagogische Einzelfallhilfe > wöchentlicher Kontakt je nach Bedarf des Probanden > bei Minderjährigen Elternarbeit obligatorisch, bei Heranwachsenden fakultativ > 14tägliche persönliche Abstimmung mit der Bewährungshilfe über Stand der Betreuung, an welcher der Proband zeitweise teilnimmt > Erschließen von sozialen Hilfeleistungen und Freizeitangeboten im Wohnumfeld (Sozialraum) > Auf Antrag des Auftraggebers kann die Betreuung um weitere drei Monate verlängert werden
Das Projekt "QUARTAL" wird gefördert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
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