Paradigmenwechsel bei den ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz
Eintrag vom: 14.06.2006 - 16:52 Uhr
Die Republik schaut auf Berlin: denn hier spielt die Musik, hier wird Politik gemacht, auch in der Jugendhilfe, insbesondere bei den sogenannten ambulanten Maßnahmen nach § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Bei diesen Jugendhilfemaßnahmen gab es scheinbar unumstößliche Grundsätze, die vor allem im „Leitfaden für die Anordnung und Durchführung der Neuen Ambulanten Maßnahmen" verankert waren. Diese dort enthaltenen Grundsätze oder Mindeststandards wurden von der Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante Maßnahmen nach dem JGG bereits im DVJJ-Journal 2/1991 veröffentlicht. Diese Mindeststandards halfen den Trägern in der Bundesrepublik, ambulante Maßnahmen nach dem JGG zu entwickeln und durchzuführen. Auch mit sehr knappen finanziellen Mitteln konnte unsere Einrichtung in Berlin Prenzlauer Berg 14 Jahre lang bedarfsgerecht Jugendhilfe in Form von Sozialen Trainingskursen, Betreuungshilfen und neuerdings auch das sozialkognitive Einzeltraining „Denkzeit" anbieten. Dann kam die große „Reform" – (Harz IV in der Sozialpädagogik?). Ungeachtet des Zwangskontextes, in dem sich nun mal ambulante Maßnahmen nach § 10 JGG auf Grund der jugendrichterlichen Weisung befinden, wurden straffällig gewordene Jugendliche (meint immer auch Heranwachsende) zu einer individuellen Wirtschaftsgröße gemacht, die nun pädagogische Dienstleistungen nach einem Kostensatz erhalten. In den Mindeststandards wird vor Unter- und Kostensatzfinanzierung gewarnt: „Die Durchführung von NAM (Neuen Ambulanten Maßnahmen) ist qualifizierte Jugendsozialarbeit, die Geld kostet. ... Wie in anderen Bereichen droht `soziale Strafrechtspflege´ zum Etikettenschwindel zu verkommen, wenn nur soviel an Mitteln bereitgestellt wird, um Aktivitäten irgendwelcher Art stattfinden zu lassen, ohne dass damit die unverzichtbaren inhaltlichen und organisatorischen Mindestkriterien gewährleistet werden können. ... Nach dem zu errechnenden Bedarf für die einzelnen Angebote müssen die Projekte in einer institutionellen Regelfinanzierung pauschal durch die Kommune und/oder das Bundesland gefördert werden." Dem gegenüber wurden die ambulanten Maßnahmen Dank des Sparwillens des Senats heftig ausgehöhlt. Begleitende Einzelfallhilfe, Vor- und Nachbetreuung sind im Rahmen des Sozialen Trainingskurses nicht mehr (wie in den Mindeststandards gefordert) möglich. Die Koppelung des Sozialen Trainingskurses mit der sogenannten Kurzzeitigen Betreuungshilfe (4 Stunden Gesamtumfang!) wird nur in Ausnahmefällen finanziert. Auf plötzlich auftretende Problemsituationen kann nur nach erneuter Weisung durch den Richter reagiert werden. Flexibilität und „Kunden"- Nähe gehören der Vergangenheit an. Besonders drastisch wird die Aushöhlung bei der sogenannten Betreuungshilfe, die noch in den Mindeststandards als intensive pädagogische Maßnahme ausgewiesen wird. Für diese Jugendhilfe stehen nur noch 3,5 Stunden pro Monat, inklusive nicht personenbezogener Arbeit zur Verfügung – dies hat bisher noch kein Bundesland unterboten! Während in anderen Ländern (USA, Niederlande) für Jugendstraffälligenhilfe viel Geld ausgegeben wird, damit es letztendlich für die Gesellschaft billiger wird, verkehrt Berlin diesen Trend! Paris müsste eigentlich Warnung genug gewesen sein... Im Jahr 2005 wurde die Kostensatzfinanzierung eingeführt. Bis August erhielten wir Zuwendungen der Senatsverwaltung. Danach wurde, mitten im Haushaltsjahr, die Finanzierung in die Stadtbezirke „abgeschichtet". Obwohl die Abschichtung sich schon über Jahre andeutete, wurden weder die Bezirksverwaltungen noch die Träger durch die Senatsverwaltung ausreichend vorbereitet. Jede der 12 Bezirksverwaltungen entwickelt nun andere Vorstellungen von der Vermittlung und Abrechnung der Leistungen für straffällige Jugendliche. Einen Trägervertrag durch die Senatsverwaltung, der uns gegenüber den Bezirksämtern für die Durchführung ambulanter Maßnahmen nach dem JGG legitimiert, erhielten wir mit mindestens viermonatiger Verspätung Ende Dezember 2005. Dank fehlender, aber versprochener, Übergangsregelung der Senatsverwaltung und des Umstandes, dass die Träger ab September in Vorleistung gehen mussten, sahen wir bis Dezember keinen Cent. Für kleine Träger kann das ein Todesurteil sein! Durch die jetzt stattfindende unmittelbare Koppelung des Finanzbudget bei der JGH, wird der pädagogische Spielraum negativ beeinflusst, obwohl der Hilfebedarf auf Grund der schwierigeren Lebenslagen Jugendlicher in Berlin eher gewachsen ist. Die Finanzschere im Kopf der Jugendämter bewirkt, dass gegenwärtig die Vermittlung von Jugendlichen an unsere Einrichtung, im Vergleich zu den vergangenen Jahren, um mehr als 50 % zurückgegangen ist. Damit nicht genug: Der verantwortliche Mitarbeiter der Senatsverwaltung verkündete bei einer Beratung feierlich den „freien Markt" bei den ambulanten Maßnahmen nach dem JGG. Das heißt, andere Jugendhilfeträger, die i. d. R. ebenfalls in anderen Bereichen von Kürzungen betroffen sind, dürfen sich nun auf den ohnehin noch kleiner gewordenen Brocken, den ihnen die Senatsverwaltung hinwirft, stürzen. Vor allem um zu überleben, bewarben sich bisher 20 neue Träger, d. h. die Zahl der Träger wird sich bei kleiner gewordenem Budget mindestens verdreifachen. Damit werden wiederum die erfahrenen Anbieter gezwungen, sich auf anderes Terrain zu begeben, wenn sie ihrerseits überleben wollen. Alle versuchen nun alles zu machen: Sozialdumping dominiert – die Qualität der Jugendhilfe droht auf der Strecke zu bleiben. Das Groteske der Pro-Kopf-Finanzierung wird vor allem bei Unregelmäßigkeiten der straffälligen Jugendlichen in der sozialpädagogischen Arbeit deutlich. In den Mindeststandards wird darauf verwiesen, dass „soziales Lernen ein prozesshaftes Geschehen ist, bei dem auch Rückschläge notwendig dazugehören können. Zudem kann sich auch schon in der Art und Weise des Rückfalls ein Lernerfolg zeigen." Rückfälle gehören bei unserer Klientel dazu, wie der Deckel zum Topf. Durch die Pro-Kopf-Finanzierung erfolgt bei Rückfällen (erneute Straffälligkeit, Nichterscheinen, Drogen-/ Alkoholkonsum), die mit einem Abbruch der Maßnahme einhergehen, sofort die Einstellung der Finanzierung, was quasi einer Selbstbestrafung der Einrichtung gleichkommt. Geraten Sozialpädagogen nicht so unter Druck, aus finanziellen Erwägungen heraus, inkonsequent bei der Vermittlung von Regeln und Normen zu sein? Bei Abbrüchen konnten wir bisher das „Misserfolgslernen" praktizieren, das heißt, der Jugendliche konnte sich in aller Regel, nach Absprache mit der Jugendgerichtshilfe (JGH), bei einem erneuten Anlauf bewähren. Aus ökonomischen Gründen wird nun eine doppelte Jugendhilfemaßnahme kaum noch angewiesen werden. Ohne Geduld, Beharrlichkeit und notfalls mehreren Chancen werden wir die Jugendlichen, die unsere Hilfe am meisten brauchen, nicht mehr erreichen! Noch ein Wort zur Sozialraumorientierung in Berlin. Auch hier spüren wir einen Paradigmenwechsel, der eher kontraproduktiv für unsere spezifische sozialpädagogische Arbeit ist. Es gibt keinen Zweifel, dass es sehr oft vorteilhaft ist, Jugendhilfe unmittelbar vor Ort anzubieten, kurze Wegstrecken, die Vertrautheit von Menschen und Umgebung sprechen dafür. Bei den ambulanten Maßnahmen kommen diese Vorteile nicht in dem Maße zum Tragen. Bisher wurde Jugendhilfe für straffällige Jugendliche in Berlin über den Sozialraum hinaus durchgeführt. Das hatte bei der relativ geringen Anzahl delinquenter Jugendlicher – Berlinweit gesehen - ökonomische Vorteile, da die Kräfte gebündelt wurden. Sozialpädagogische Vorteile, insbesondere bei der Gruppenarbeit, sind: > Die Wartezeiten, um eine Gruppe aufzufüllen, sind relativ gering. Damit wird die oft zu lange Reaktionszeit nach der Verhandlung nicht noch weiter verlängert. > Die Gruppe ist heterogen, da deren Mitglieder aus unterschiedlichen Sozialräumen kommen und Gruppendynamik, anders als bei homogenen Gruppen, wesentlich zielgerichteter entwickelt werden kann. > Die relative Anonymität der Jugendlichen, bedingt durch den großen Einzugsbereich der Einrichtungen, beugt einer Stigmatisierung vor und fördert die Entwicklung eines Vertrauensverhältnisses. Zusammenfassend, plädiere ich dafür, weiterhin über die Sozialräume hinaus mit straffälligen Jugendlichen zu arbeiten. Wir brauchen keinen freien, sondern einen geschützten Markt! Statt Pro-Kopf-Finanzierung benötigen wir entsprechende Leistungsverträge, deren Finanzvolumen auf Kostensätzen basiert. Die notwendige unmittelbare finanzielle Unabhängigkeit von den straffälligen Jugendlichen ist damit gewährleistet, die pädagogische Arbeit wird wieder flexibilisiert, entbürokratisiert und über einen längeren Zeitraum planbar. Ursprünglich eingriffsintensive Maßnahmen, wie Sozialer Trainingskurs und Betreuungshilfe, dürfen nicht zu „Wattebällchen" verkommen, damit wir unseren Auftrag, letztendlich die soziale Handlungskompetenz unserer Jugendlichen zu erhöhen, erfüllen können. So würden wir uns den Mindeststandards wieder annähern.
Tilmann Ebel, Sozialpädagoge Soziales Training
... UND WARUM DIE KOLLEG/INNEN NICHT DEN MUT VERLIEREN... „Was bewegt uns zum Weitermachen?" > das Engagement, die Dynamik und der Austausch im Team > die Unterstützung und „Gelassenheit" der Leitung im Pfefferwerk > die neue Situation als Herausforderung > die Überzeugung unserer qualitativ wertvollen Arbeit > die positiven Rückmeldungen unserer Jugendlichen > der Spaß an der Arbeit mit dieser Klientel, insbesondere die Begleitung von Gruppenprozessen > die Möglichkeit, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen: - präventive Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre (§ 29 KJHG) bereits im Angebot - Kontakt zu Schulen (Gruppenangebote im sozialen Lernen, Projekttage) noch nicht im Angebot - Haftentlassenenhilfe noch nicht im Angebot > die Vernetzung innerhalb des Pfefferwerks > die Energie und die Ressourcen, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, Fachaustausche zu organisieren und durchzuführen.
Für das Team Soziales Training: Ulrike Klotz und Jutta Roggmann
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