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MÄDCHEN WOHNEN
 In der Wohngemeinschaft können bis zu vier Mädchen im Alter zwischen 15 (in Ausnahmefällen ab 14) und 19 Jahren wohnen. Jede hat ihr eigenes Zimmer, es gibt eine Wohnküche und ein gemeinsames Bad. Haustiere können nach Absprache mitgebracht werden. Die Akzeptanz bisheriger Lebensstrategien ermöglicht eine positive Entwicklung der Mädchen.
Ein fester Schul- oder Ausbildungsplatz wird bei der Aufnahme nicht vorausgesetzt, aber die Bereitschaft, gemeinsam mit den Betreuerinnen schulische und berufliche Perspektiven zu entwickeln. Die kontinuierliche intensive und qualifizierte Betreuung ermöglicht es den Mädchen, in einem emotional stabilen Umfeld ihre Situation zu klären. Durch das Zusammenleben in der WG erlernen die Mädchen soziale Kompetenzen und verantwortungsvolles Handeln. Gleichzeitig werden persönliche sowie berufliche Perspektiven entwickelt und umgesetzt.
Der umfassende Betreuungs- und Beratungssatz der Sozialarbeiter/innen ermöglicht eine dem individuellen Bedarf Rechnung tragende Hilfeplanung und Gestaltung. So gehören Freizeitgestaltung (z.B. Reisen oder die Mädchenband) genauso zur alltäglichen Arbeit wie der Kontakt zu Schulen, Ausbildungsplätzen oder der Elternarbeit.
Die Unterbringung erfolgt nach § 27 in Verbindung mit § 34 oder § 41 SGB VIII. Der Wohngemeinschaft sind mehrere Plätze im Betreuten Einzelwohnen angegliedert, um ein „Herauswachsen“ aus der WG mit kontinuierlicher Betreuung zu ermöglichen.
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Erstellt am 26.11.2002 | Letzte Aktualisierung: 31.05.2010